Master Abschluss per Fernstudium

Den akademischen Grad Master kann Jeder bei Erfüllung einiger Zugangsvoraussetzungen an einer der vielen Fernuniversitäten erwerben. Den akademischen Grad Master erhalten dabei die Absolventen eines Hochschulstudiums, welche als zweite wissenschaftliche Ausbildung erfolgreich abgeschlossen wurde. Somit können Studenten zuvor den akademischen Grad Bachelor anstreben, um anschließend durch einen weiteren Studiengang den Grad Master zu erlangen. Dabei erhält der Absolvent mit dem verliehenen Master-Titel die gleichen Berechtigungen, wie die Absolventen, welche ein Diplom oder Magister erreicht haben. Anschließend ist es auch möglich, den Doktor-Grad zu erlangen. Dazu müssen allerdings im Anschluss an den Master-Studiengang Promotionssemester an das Studium angeschlossen werden. Jedoch ist die Promotionsberechtigung vom jeweiligen Master-Studiengang abhängig. Die Master-Studiengänge lassen sich dabei in die konsekutiven und in die weiterbildenden Studiengänge einteilen. Die Besonderheit der konsekutiven Master-Studiengänge ist, dass diese auf dem vorher absolvierten Bachelor-Studiengang aufbauen. Die weiterbildenden Studiengänge hingegen bauen auf eine bereits vorhandene Berufserfahrung von mindestens einem Jahr auf.

Die Regelstudienzeit für Master-Studiengänge liegt bei zwei bis vier Semestern. Dabei darf bei einem konsekutiven Master-Studiengang die Studienzeit nicht länger als fünf Jahre andauern. Je nach Studiengang kann ein Vollzeitstudium genauso wie ein berufsbegleitendes Studium angestrebt werden. Insbesondere durch einen Studiengang an einer Fernuniversität wird es Studenten ermöglicht, den akademischen Grad Master neben dem Beruf zu erlangen. Dabei kann sich der Studierende die Studienzeit und auch die einzelnen Lernphasen selbst organisieren. Ein weiterer Vorteil eines Master-Studiengangs an einer Fernuniversität ist, dass der Student nicht regelmäßig eine Universität aufsuchen muss, sondern lediglich zu einigen Prüfungen anwesend sein muss. Dabei gibt es allerdings häufig auch die Möglichkeit, die Prüfung an einer Vertretungsstelle abzulegen, welche sich in der Nähe des Wohnortes des Studierenden befindet. Somit ist ein Master-Fernstudiengang nicht nur zeitlich, sondern auch örtlich sehr flexibel.

Die Master-Titel

In Deutschland gibt es für Studierende die Möglichkeit, weiterbildende oder konsekutive Master-Studiengänge zu absolvieren. Insgesamt können im Bereich der konsekutiven Master-Studiengänge sieben unterschiedliche Abschlussbezeichnungen erreicht werden. Zu diesen zählen die Master-Titel Master of Arts (M.A.), Master of Engineering (M.Eng.), Master of Music (M.Mus.) , Master of Science (M.Sc.), Master of Laws (LL.M.), Master of Fine Arts (M.F.A.) und der Master-Titel Master of Education (M.Ed.). Master-Titel für einen erfolgreich abgeschlossenen weiterbildenden Master-Studiengang sind hingegen sehr unterschiedlich, denn diese werden von den Hochschulen festgelegt. Jedoch kann durch ein weiterbildendes Master-Studium auch ein konsekutiver Master-Titel erlangt werden, jedoch sind dann auch die gleichen Voraussetzungen im Studium wie beim konsekutiven Master-Studiengang zu erfüllen.

Die Voraussetzungen zum Studium

Die Zulassung zum Master-Studiengang setzt ein bereits vorhandenes Grundstudium voraus. Somit muss der Studierende zuvor einen Bachelor-Titel oder auch die einstufigen akademischen Studiengänge zum Diplom oder Magister erfolgreich absolviert haben. Der gewählte Master-Studiengang kann den vorherigen Studiengang ergänzen, jedoch ist es auch möglich, ein neues Wissensgebiet im Master-Studiengang zu eröffnen, wenn dieses im Zusammenhang mit dem vorherigen Studiengang steht.

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